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Beschilderung und Belüftung von Pelletlagerräumen

Folgende Vorgaben müssen Brennstofflagerräume von Bestandsanlagen laut FeuVO NRW seit dem 1. Januar 2021 zwingend erfüllen:

  • Beschilderung: Die Brennstofflagerräume sind an ihren Zugängen mit der Aufschrift „HOLZPELLETLAGERRAUM – Lebensgefahr durch giftige Gase – Vor Betreten ausreichend lüften!“ zu kennzeichnen.
  • Belüftung: Die Brennstofflagerräume müssen durch technische Lösungen über freie oder maschinelle Lüftung das Schutzziel max. 100 ppm CO-Halbstundenmittelwert erfüllen.
  • Explosionsgefahr: Die Brennstofflagerräume dürfen nur mit elektrischen Anlagen ausgestattet sein, die den einschlägigen Vorschriften auf Grund der Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen entsprechen. Die Gründe hierfür liegen in der möglichen Staubentwicklung beim Einbringen der Pellets in den Brennstofflagerraum (z. B. durch Einblasen) bzw. bei deren Entnahme und der daraus resultierenden Explosionsgefahr.

Im Hinblick auf die technischen Lösungen zur Erreichung des Schutzziels muss grundsätzlich individuell geprüft werden und sichergestellt sein, dass diese Vorgabe der FeuVO im konkreten Fall vor Ort eingehalten wird.

(Foto: Christian Schnettelker)

Aktion Kesseltausch 2021

Auch in diesem Frühjahr findet wieder die Aktion „Kesseltausch“ des Fachverbandes SHK NRW, die mit einem Zuschuss von 200 € für unsere Kunden lockt.

  • Vergabezeitraum ist zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2021.
  • Die neue Erdgasbrennwerttherme muss bis zum 31. August 2021 eingebaut werden.
  • Antrags- und Vergabeprozess finden vollständig digital statt.
  • Weitere Informationen auf kesseltauschaktion.de.

Es nehmen acht Hersteller an der Aktion teil:

  • Brötje
  • Buderus
  • Junkers Bosch
  • Elco
  • MHG Heiztechnik
  • Remeha
  • Vaillant
  • Viessmann

Wenn Sie daran interessiert sind, an dieser Aktion teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei uns telefonisch oder per E-Mail.